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PLANEDO WIKI · REGULIERUNG & REPORTING

EmpCo &
Umweltclaims

Umweltkommunikation wird konkreter. Die europäische EmpCo-Regelung verschärft den Umgang mit allgemeinen Umweltaussagen, Zukunftsversprechen, Nachhaltigkeitssiegeln und kompensationsbasierten Klimaneutralitätsclaims. Für Planedo steht deshalb nicht der pauschale Nachhaltigkeitsclaim im Mittelpunkt, sondern eine konkret abgegrenzte, belegbare und nachvollziehbar validierte Wirkungsaussage.

Weniger pauschal behaupten. Konkreter belegen.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 — häufig als EmpCo-Richtlinie bezeichnet — stärkt den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern gegen irreführende Umweltkommunikation.

Besonders allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimafreundlich“ werden deutlich enger begrenzt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Zukunftsversprechen, Nachhaltigkeitssiegel und die Reichweite einer Umweltbehauptung.

PLANEDO-PERSPEKTIVE Weg vom pauschalen Nachhaltigkeitsclaim. Hin zur konkret belegbaren Wirkungsaussage.

Planedo kann hierfür Umweltwirkung strukturiert, methodisch und nachvollziehbar validieren. Die rechtliche Zulässigkeit der späteren Werbung bleibt davon eine eigenständige Prüfung.

Die neuen Regeln werden ab 27. September 2026 angewendet.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde am 28. Februar 2024 verabschiedet und am 6. März 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Die Mitgliedstaaten mussten die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen bis zum 27. März 2026 beschließen und veröffentlichen. Angewendet werden die neuen Vorgaben ab dem 27. September 2026.

In Deutschland erfolgt die Umsetzung insbesondere über Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Deutsche Bundestag hat das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG am 19. Dezember 2025 beschlossen. Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen.

STICHTAG Für die operative Umweltkommunikation ist der 27. September 2026 entscheidend.

Bestehende Produkttexte, Verpackungen, Websites und andere Verbraucherkommunikation sollten gegen die neuen Regeln geprüft werden.

EmpCo adressiert geschäftliche Umweltkommunikation gegenüber Verbrauchern.

Die Richtlinie ändert insbesondere die europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Im Mittelpunkt stehen deshalb geschäftliche Handlungen, die Verbraucherentscheidungen beeinflussen können.

Eine Umweltaussage kann dabei in sehr unterschiedlichen Formen auftreten — als Text, Bild, grafisches Element, Symbol, Label, Markenname, Unternehmensname oder Produktname.

B2B und B2C unterscheiden.

Rein interne oder ausschließlich geschäftliche B2B-Dokumentation ist nicht automatisch eine Verbraucherwerbung. Wird dieselbe Information jedoch gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Absatzförderung verwendet, kann sie Teil einer geschäftlichen Umweltaussage werden.

Nicht nur ausdrücklich „grüne“ Sätze können Umweltclaims sein.

Eine Umweltaussage kann vorliegen, wenn eine freiwillige geschäftliche Kommunikation erklärt oder den Eindruck erzeugt, dass ein Produkt, eine Produktkategorie, eine Marke oder ein Unternehmen:

POSITIV positive Umweltwirkung besitzt

Etwa eine behauptete ökologische Verbesserung.

NULL keine Umweltwirkung besitzt

Beispielsweise eine behauptete Klimaneutralität.

VERGLEICH weniger umweltschädlich ist

Gegenüber anderen Produkten, Marken oder Unternehmen.

VERBESSERUNG seine Umweltleistung verbessert hat

Aussagen über Veränderungen gegenüber früher.

Allgemeine Umweltbegriffe erhalten eine hohe Nachweisschwelle.

Zu den von der Richtlinie beispielhaft genannten allgemeinen Umweltaussagen gehören Begriffe wie:

umweltfreundlich grün ökologisch klimafreundlich biologisch abbaubar

Solche allgemeinen Umweltaussagen werden unzulässig, wenn das Unternehmen keine für die Aussage relevante anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann.

WICHTIGE GRENZE Eine Planedo-Validierung ist nicht automatisch eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ im Sinne der EmpCo-Regelung.

Diese Rechtskategorie ist eigenständig definiert. Planedo darf deshalb nicht als Ersatz für die dafür vorgesehenen Voraussetzungen dargestellt werden.

Spezifischer zu formulieren kann die Aussage klarer machen — aber nicht automatisch rechtmäßig.

Die Richtlinie unterscheidet allgemeine Umweltaussagen von Aussagen, deren konkrete Bedeutung klar und hervorgehoben auf demselben Medium erläutert wird.

Eine konkrete Aussage kann deshalb außerhalb des besonderen Verbots allgemeiner Umweltaussagen liegen. Sie bleibt jedoch weiterhin den allgemeinen Regeln gegen irreführende Geschäftspraktiken unterworfen.

MERKSATZ Konkret ≠ automatisch zulässig.

Auch eine spezifische Umweltbehauptung muss tatsächlich zutreffen und darf Umfang, Ursache oder Bedeutung des Effekts nicht überzeichnen.

Ein Teilaspekt darf nicht zur Gesamtaussage werden.

EmpCo verbietet Umweltclaims über ein gesamtes Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit, wenn tatsächlich nur ein bestimmter Teil des Produkts oder eine einzelne Aktivität betroffen ist.

ZU WEIT Gesamtprodukt

Ein positiver Umweltaspekt der Verpackung rechtfertigt nicht automatisch einen Claim für das gesamte Produkt.

ZU WEIT Gesamtunternehmen

Eine einzelne umweltpositive Aktivität rechtfertigt nicht automatisch eine Aussage über die gesamte Geschäftstätigkeit.

PASSEND abgegrenzte Aussage

Scope, Zeitraum, Produktbestandteil und Wirkungsdimension bleiben sichtbar.

PLANEDO-PRINZIP Claim-Scope muss zum validierten Scope passen.

Kompensationsbasierte Produktclaims werden besonders eingeschränkt.

Die Richtlinie verbietet Aussagen, nach denen ein Produkt hinsichtlich seiner Treibhausgasemissionen neutral, reduziert oder positiv auf die Umwelt wirkt, wenn diese Aussage auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruht.

Hintergrund ist die Trennung zwischen der tatsächlichen Lebenszykluswirkung des Produkts und Kompensationsaktivitäten außerhalb dieser Wirkungskette.

PLANEDO-ABGRENZUNG Planedo ist kein Kompensationsinstrument und kein CO₂-Zertifikat.

Planedo setzt auf die Validierung realer Umweltwirkung und nicht auf die Neutralisierung fremder Emissionen durch Offset-Käufe.

Das bedeutet nicht automatisch Claim-Freigabe.

Auch eine reale und vollständig validierte Reduktion muss in der späteren Verbraucherkommunikation korrekt abgegrenzt und rechtlich zulässig verwendet werden.

Zukunftsversprechen brauchen mehr als ein Zieljahr.

Aussagen über eine künftige Umweltleistung benötigen nach der neuen Regelung klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen.

Diese müssen in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan festgelegt sein.

ZIEL messbar

Die erwartete Umweltleistung muss konkret beschrieben werden.

ZEIT zeitgebunden

Ein nachvollziehbarer zeitlicher Zielhorizont ist erforderlich.

RESSOURCEN Umsetzung hinterlegt

Der Plan muss die für seine Umsetzung notwendigen Elemente berücksichtigen.

ÖFFENTLICHKEIT einsehbar

Verbraucher müssen die maßgeblichen Verpflichtungen nachvollziehen können.

PRÜFUNG unabhängig verifiziert

Ein unabhängiger externer Sachverständiger überprüft die Umsetzung regelmäßig.

ERGEBNISSE verfügbar

Die Erkenntnisse aus der Prüfung müssen Verbrauchern zugänglich sein.

PLANEDO-GRENZE Potential-ID ≠ realisierte Umweltwirkung.

Ein ex-ante qualifiziertes Projektpotenzial darf nicht als bereits eingetretene Umweltwirkung kommuniziert werden.

Selbst geschaffene Nachhaltigkeitssiegel werden erheblich begrenzt.

Nachhaltigkeitssiegel dürfen nach der EmpCo-Regelung grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.

Ein Zertifizierungssystem benötigt unter anderem öffentlich zugängliche Anforderungen, transparente Zugangsbedingungen und eine objektive Drittprüfung.

PLANEDO-POSITION Planedo wird nicht als Nachhaltigkeitssiegel oder EmpCo-Zertifizierung dargestellt.

Eine Effect-ID, Potential-ID, Validierungsentscheidung oder Registerposition ist kein pauschales Qualitätssiegel für ein Produkt oder Unternehmen.

Planedo kann die fachliche Grundlage eines konkreten Claims stärken.

Planedo prüft nicht die Werbeaussage als solche. Planedo prüft den zugrunde liegenden Umweltwirkungsfall.

EVIDENCE Was ist belegt?

Nachweise bleiben mit dem konkreten Sachverhalt verbunden.

BASELINE Womit wird verglichen?

Die Wirkung benötigt einen methodisch geeigneten Referenzfall.

METHODIK Welche Aussage ist zulässig?

Methodik bestimmt Claim-Grenzen und Berechnungslogik.

QUANTIFIZIERUNG Wie groß ist die Wirkung?

Nur der fachlich getragene Umfang wird bestätigt.

ATTRIBUTION Wem ist die Wirkung zugeordnet?

Rollen und Wirkungsbeanspruchungen werden voneinander getrennt.

INTEGRITÄT Wird dieselbe Wirkung mehrfach verwendet?

Doppelzählungs- und Mengenkontrollen gehören zur Validierungslogik.

Von der Umweltwirkung zur kommunizierbaren Aussage.

Für belastbare Umweltkommunikation sollten mehrere Ebenen nicht miteinander vermischt werden.

01
Realer Vorgang

Was wurde tatsächlich umgesetzt?

02
Fachlich eingeordnete Fakten

Was lässt sich aus den Nachweisen tatsächlich feststellen?

03
Validierte Wirkungsaussage

Welche Umweltveränderung trägt Methodik und Baseline?

04
Kommunikationsclaim

Wie darf das Unternehmen den Sachverhalt rechtlich und kommunikativ verwenden?

ENTSCHEIDENDE TRENNUNG Validierte Wirkungsaussage ≠ automatisch Werbefreigabe.

„Klimafreundlich“ und eine konkrete Wirkungsangabe sind nicht dieselbe Aussage.

Ein Unternehmen hat für einen definierten realen Vorgang eine positive Netto-Klimawirkung fachlich validieren lassen.

01
Nachweis

Reale Mengen, Zeitraum und relevante technische Daten sind dokumentiert.

02
Baseline

Der Referenzfall wurde fachlich bestimmt.

03
Vollvalidierung

Der bestätigte Wirkungsumfang wird eindeutig dokumentiert.

04
Kommunikation

Das Unternehmen muss prüfen, welche konkrete Aussage daraus gegenüber Verbrauchern zulässig ist.

Der stärkere Claim braucht die stärkere Grundlage.

Aus einer validierten Reduktion in einem definierten Scope folgt nicht automatisch, dass das gesamte Produkt als „klimafreundlich“ bezeichnet werden darf.

Eine positive Klimawirkung ist keine allgemeine Umweltbewertung.

Planedo trennt Klima, Wasser, Boden, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft als eigenständige Wirkungsdimensionen.

Eine Maßnahme kann in einer Dimension positiv und in einer anderen negativ, unbekannt oder noch nicht bewertet sein.

CLAIM-GRENZE Positive Klimawirkung ≠ insgesamt umweltpositives Produkt.

Eine Klimaaussage darf deshalb nicht ohne zusätzliche fachliche Grundlage zu einem universellen Nachhaltigkeitsclaim erweitert werden.

Planedo ist Infrastruktur für Wirkungsnachweise — keine pauschale Claim-Freigabe.

KEIN EMPCO-ZERTIFIZIERER Keine allgemeine Compliance-Bescheinigung

Planedo erklärt nicht pauschal, dass eine Werbeaussage EmpCo-konform ist.

KEIN NACHHALTIGKEITSSIEGEL Keine allgemeine Produktauszeichnung

Planedo-IDs und Registerpositionen werden nicht als universelles Umweltlabel verstanden.

KEIN OFFSET Keine Kompensation

Planedo neutralisiert keine fremden Emissionen durch Zertifikate.

KEINE UNIVERSALMETRIK CO₂e ≠ gesamte Umweltleistung

Andere Umweltwirkungen bleiben eigenständig sichtbar.

KEINE RECHTSBERATUNG Claim-Verwendung separat prüfen

Marketing und Rechtsfunktion bleiben für die konkrete Verbraucherkommunikation verantwortlich.

KEINE PARTNERSCHAFTSBEHAUPTUNG Referenz ≠ Anerkennung

Bezug auf EU-Recht bedeutet keine Anerkennung von Planedo durch EU-Institutionen.

Claims sollten vom belegten Kern nach außen aufgebaut werden.

Für Unternehmen ergibt sich daraus ein praktischer Kommunikationsgrundsatz:

Beleg Fakt Methodik validierte Wirkung passender Claim

Claim und belegte Wirkung sollten hinsichtlich Produkt, Zeitraum, Wirkungskategorie, Vergleichsbasis und Reichweite zueinander passen.

CLAIM-DISZIPLIN Keine stärkere Aussage als die fachliche Grundlage trägt.

Umweltclaims beginnen bei der fachlichen Grundlage.

VALIDIERUNG MRV & Validierung

Wie aus Nachweisen eine fachliche Wirkungsentscheidung entsteht.

EVIDENZ Evidenz & Datenqualität

Herkunft und Aussagekraft der zugrunde liegenden Informationen.

BASELINE Baseline & Referenzszenario

Warum Wirkung einen geeigneten Vergleich benötigt.

ATTRIBUTION Attribution & Doppelzählung

Wer welche Wirkung in welchem Umfang beanspruchen kann.

KI Planedo KI

Unterstützende Analyse bei kontrollierter fachlicher Entscheidungsgrenze.

PUBLIC EDITION Wissensbasis & Methodik

Öffentliche Planedo-Grundlagen für nachvollziehbare Umweltwirkung.

Öffentliche Primärquellen und Planedo-Grundlagen.

EU Richtlinie (EU) 2024/825

Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen. EUR-Lex öffnen →

DEUTSCHLAND Drittes Gesetz zur Änderung des UWG

Deutsche Umsetzung der EmpCo-Vorgaben. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 19. Dezember 2025. Der überwiegende Teil der neuen Regelungen ist für den 27. September 2026 vorgesehen. Bundestags-Drucksache öffnen →

PLANEDO Controlled Knowledge · Public Edition 1.1

Fachliche Grundlage für Nachweise, Claims, Baseline, Methodik, Multi-Impact und die Begrenzung öffentlicher Wirkungsaussagen. Deutsche Ausgabe öffnen →

Regulatorischer Bezug ist keine regulatorische Anerkennung.

Planedo berücksichtigt die genannten Regelwerke als fachliche und regulatorische Bezugspunkte. Daraus folgt weder eine Zertifizierung von Planedo noch eine Anerkennung oder Empfehlung durch EU-Institutionen oder deutsche Behörden.

Dokumentstand.

DOKUMENT EmpCo & Umweltclaims
KATEGORIE Regulierung & Reporting
ARTIKELVERSION 0.1
STAND 22.09.2026
EMPCO-ANWENDUNG ab 27.09.2026
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