Planedo Wirkungsbank
Zum Inhalt springen
Rechtliches

Nutzungs- und Leistungs­bedingungen

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Planedo-Plattform, die Prüfung und Validierung von Umweltwirkung sowie die Registrierung, Prägung und – soweit angeboten – die Übernahme validierter Wirkung in die Wirkungsreserve.

Stand 24. September 2026 Planedo Tech GmbH
Grundlage Wirkung wird gegenüber einer definierten Baseline bestimmt.
Einheit 1 Planedo entspricht 10 kg CO₂e validierter Wirkung.
Abgrenzung Planedo ist kein CO₂-Offset, Zahlungsmittel oder frei handelbares Zertifikat.
01

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Nutzungs- und Leistungsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von Planedo und über Leistungen der Planedo Tech GmbH, Dorfstraße 15, 82418 Riegsee-Aidling, Deutschland.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuell vereinbarte Regelungen, Leistungsangebote, Projektvereinbarungen oder ausdrücklich vereinbarte Leistungsbeschreibungen gehen diesen Bedingungen für den jeweiligen Vorgang vor.

02

Planedo-System und zentrale Begriffe

Planedo
Digitale, registergeführte Wirkungseinheit. 1 Planedo entspricht 10 kg CO₂e validierter Wirkung.
Baseline
Der für die Bewertung festgelegte Referenzzustand, gegenüber dem die anrechenbare Wirkung bestimmt wird.
Vorvalidierung
Vorläufige Prüfung von Plausibilität, Nachweisen, Anwendbarkeit und Validierungspotential. Sie ist noch keine Vollvalidierung und begründet keine Prägung.
Vollvalidierung
Fachlich abgeschlossene Prüfung eines konkreten Wirkungsfalls nach der jeweils einschlägigen Planedo-Methodik.
Prägung
Technische Registrierung validierter Wirkung als Planedo-Position. Erst geprägte Positionen erscheinen als Bestand im Planedo Depot.
Rohwirkung
Vollvalidierte bzw. für die weitere Verwendung qualifizierte Wirkung vor ihrer endgültigen Prägung oder Übernahme in eine Wirkungsreserve.
Wirkungsreserve
Von Planedo geführter Bestand übernommener Wirkungspositionen. Ein Anspruch auf Ankauf oder Übernahme besteht nicht.
Keine Kompensation und kein Finanzinstrument

Planedo dokumentiert und ordnet validierte reale Wirkung zu. Planedo ist kein Emissionszertifikat, kein CO₂-Offset, kein Zahlungsmittel, kein Finanzinstrument und kein frei handelbares Wertpapier oder Token.

03

Nutzerkonto, Registrierung und Vertragsschluss

Soweit einzelne Funktionen ein Nutzerkonto voraussetzen, müssen die bei der Registrierung abgefragten Angaben vollständig und zutreffend sein. Nutzer müssen ihre Zugangsdaten vor unbefugtem Zugriff schützen und dürfen Konten nicht ohne Zustimmung von Planedo auf Dritte übertragen.

Natürliche Personen müssen für den eigenständigen Abschluss entgeltlicher Verträge grundsätzlich volljährig und geschäftsfähig sein. Für Organisationen handelnde Personen müssen zur Abgabe der jeweiligen Erklärungen berechtigt sein.

Die bloße Registrierung eines Kontos oder die Darstellung einer Leistung auf der Website begründet noch keinen entgeltlichen Vertrag. Ein entgeltlicher Einzelvertrag kommt über den jeweiligen Bestell-, Checkout- oder Beauftragungsprozess zustande, sobald die Bestellung nach dem dort ausgewiesenen Verfahren von Planedo angenommen wird bzw. die entsprechende Vertragsbestätigung erfolgt.

Vor Abgabe einer zahlungspflichtigen Bestellung werden Leistungsumfang und Preis bzw. die Art der Preisberechnung angezeigt. Gesetzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.

04

Wirkung einreichen und Nachweise bereitstellen

Nutzer können – abhängig von den jeweils angebotenen Funktionen – Maßnahmen, Projekte, Produkte, Leistungen oder andere Vorgänge zur Prüfung einreichen. Erforderliche Nachweise können unter anderem Rechnungen, Tickets, Verträge, technische Unterlagen, Messwerte, Fotos, Projektdaten oder sonstige geeignete Dokumente umfassen.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die eingereichten Angaben nach bestem Wissen richtig, vollständig und nicht irreführend sind und dass er berechtigt ist, die übermittelten Daten und Unterlagen für den jeweiligen Zweck zu verwenden.

Reichen vorhandene Informationen für eine eindeutige Quantifizierung nicht aus, kann Planedo zusätzliche Angaben anfordern, mit transparent ausgewiesenen Unsicherheiten oder Sicherheitsabschlägen arbeiten oder einen Vorgang als nicht bzw. noch nicht validierbar einstufen.

05

Baseline, Quantifizierung und anrechenbare Wirkung

Ausgangspunkt jeder quantitativen Wirkungsbestimmung ist eine fachlich begründete Baseline. Als anrechenbare Wirkung gilt grundsätzlich nur die gegenüber dieser Baseline nachvollziehbar bestimmte Veränderung.

Die Baseline kann – abhängig vom jeweiligen Anwendungsfall und der einschlägigen Methodik – auf gemessenen Ausgangsdaten, historischen Daten, anerkannten Referenzwerten, geeigneten Durchschnittswerten oder einer anderen fachlich begründeten Referenz beruhen.

Bei der Quantifizierung können insbesondere Datenqualität, Attribution, Unsicherheit, Systemgrenzen, zeitliche Zuordnung und Sicherheitsabschläge berücksichtigt werden. Hypothetische Wirkungen ohne hinreichend belastbaren Referenz- und Nachweisbezug begründen keinen Anspruch auf Validierung.

Baseline vor Behauptung

Entscheidend ist nicht allein, dass eine Maßnahme als umweltfreundlich bezeichnet werden kann, sondern welche zusätzliche oder zurechenbare Wirkung gegenüber dem definierten Referenzzustand nachweisbar ist.

06

KI-Vorprüfung, Fachreview und Vollvalidierung

Planedo kann automatisierte und KI-gestützte Verfahren einsetzen, um eingereichte Informationen zu strukturieren, Nachweise auszuwerten, Plausibilität zu prüfen und eine methodische Vorbewertung zu unterstützen.

Die KI-Vorprüfung stellt keine abschließende Validierungsentscheidung dar. Soweit ein Fall zur Vollvalidierung zugelassen oder beauftragt wird, erfolgt die abschließende Bewertung nach der für den Vorgang vorgesehenen Prüf- und Fachlogik.

Maßgeblich ist die bei der Validierung dokumentierte Methodikversion einschließlich der angewandten Annahmen, Systemgrenzen, Referenzwerte und Sicherheitsabschläge. Spätere allgemeine Änderungen einer Methodik ändern ein bereits ordnungsgemäß dokumentiertes Validierungsergebnis nicht automatisch.

Planedo kann jedoch nachträgliche Korrekturen vornehmen, wenn sich Eingabefehler, unzutreffende Angaben, technische Fehler, Doppelzählungen, Manipulationen oder andere für die Richtigkeit des Registerstatus erhebliche Umstände herausstellen. Solche Korrekturen sollen nachvollziehbar dokumentiert werden.

07

Bedeutung eines Validierungsergebnisses

Eine Planedo-Validierung ist eine fachliche Bewertung der im konkreten Vorgang dokumentierten Umweltwirkung nach der jeweils angewandten Methodik. Sie ist keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen, bilanziellen, steuerlichen, aufsichtsrechtlichen oder förderrechtlichen Erfolg.

Soweit Planedo Bezüge zu Standards, Berichtsrahmen oder regulatorischen Anforderungen herstellt, dient dies der fachlichen Einordnung des konkreten Nachweises. Eine Planedo-Validierung ersetzt keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, Zertifizierung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- oder Steuerberatung.

08

Effect-ID, Potential-ID und standardisierbare Wirkung

Für standardisierbare Produkte, Leistungen oder Projekte kann Planedo spezifische IDs und Qualifikationslogiken bereitstellen. Eine Effect-ID oder Potential-ID kennzeichnet die fachlich strukturierte Grundlage eines Wirkungsmodells; sie ist für sich allein keine Prägung und keine Garantie für eine bestimmte spätere Wirkungsmenge.

Die tatsächlich anrechenbare Wirkung kann insbesondere vom konkreten Einsatz, der jeweiligen Baseline, Mengen- und Anwendungsdaten, Nachweisen, Nutzungsbedingungen sowie den zum Zeitpunkt der Anwendung maßgeblichen Parametern abhängen.

09

Prägung, Register und Planedo Depot

Die Vollvalidierung erzeugt nicht automatisch einen Depotbestand. Erst durch die vorgesehene Prägung wird validierte Wirkung als Planedo-Position registriert. Nur geprägte und registrierte Planedo-Positionen erscheinen im Planedo Depot.

Eine Prägung setzt voraus, dass die betreffende Wirkung nach der anwendbaren Systemlogik eindeutig zugeordnet werden kann und keine unzulässige Doppelzählung erkennbar ist.

Nach der Prägung ist eine Planedo-Position grundsätzlich nicht frei handelbar. Eine Übertragung, Aufteilung oder andere Statusänderung ist nur zulässig, soweit die jeweilige Planedo-Funktion dies ausdrücklich vorsieht und die Register- und Doppelzählungslogik gewahrt bleibt.

Vor der Prägung können – soweit im jeweiligen Prozess angeboten – zulässige Entscheidungen über Eigenprägung, Reserveangebot oder eine systemseitig zulässige Aufteilung getroffen werden.

10

Wirkungsreserve und Impact Treasury

Soweit Planedo die Möglichkeit eines Reserveangebots bereitstellt, kann ein Nutzer eine dafür geeignete Wirkungsposition vor ihrer anderweitigen Prägung zur Übernahme anbieten.

Das Einstellen oder Absenden eines Reserveangebots begründet keinen Anspruch auf Ankauf. Planedo kann ein Angebot nach den jeweils geltenden fachlichen, mengenmäßigen, budgetbezogenen und wirtschaftlichen Kriterien annehmen oder ablehnen.

Ein Ankauf kommt erst mit ausdrücklicher Annahme bzw. der im jeweiligen Prozess ausgewiesenen Transaktionsbestätigung zustande. Der hierfür maßgebliche Ankaufspreis und die konkret übertragenen Rechte werden vor Abschluss des Vorgangs angezeigt oder gesondert vereinbart.

Nach wirksamer Übernahme darf dieselbe Wirkung vom bisherigen Inhaber nicht nochmals geprägt, anderweitig angeboten oder als eigene Planedo-Wirkung beansprucht werden. Die Register- und Sperrlogik dient insbesondere dem Schutz vor Doppelzählung.

Die Wirkungsreserve ist kein offener Handelsplatz und begründet keinen Anspruch auf laufende Marktpreise, Liquidität oder Wiederverkauf.

11

Preise, Gebühren und Zahlung

Für entgeltliche Leistungen gelten die Preise und Berechnungsgrundlagen, die dem Nutzer vor Abgabe der jeweiligen zahlungspflichtigen Bestellung angezeigt werden. Soweit eine Leistung auf der Website ausdrücklich als kostenlos bezeichnet ist, entsteht hierfür keine Zahlungspflicht.

Preise können je nach Leistung insbesondere nutzungs-, mengen-, vorgangs- oder validierungsbezogen ausgestaltet sein. Für komplexe Methodiken, individuelle Projekte, externe Prüfungen oder besondere Leistungsumfänge können gesonderte Angebote vereinbart werden.

Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich gegenüber Verbrauchern angezeigte Endpreise einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern kann die Preisangabe entsprechend dem jeweiligen Angebot als Netto- oder Bruttopreis ausgewiesen sein.

Zahlungen können über die im Checkout angebotenen Zahlungsmittel und Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Für einzelne Zahlungsarten können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters gelten.

12

Eingereichte Daten, Nachweise und Nutzungsrechte

Der Nutzer behält die ihm zustehenden Rechte an von ihm eingebrachten Unterlagen, Daten und Inhalten. Er räumt Planedo die für Durchführung, Dokumentation, Validierung, Registerführung, Qualitätssicherung, Auditierbarkeit und Sicherheit des jeweiligen Vorgangs erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein.

Der Nutzer gewährleistet, dass er hierzu berechtigt ist und durch die bestimmungsgemäße Verarbeitung keine Rechte Dritter verletzt werden.

Rechte an der Planedo-Plattform, Software, Systemarchitektur, Marken, Methodikunterlagen, Datenmodellen, Gestaltungen und sonstigen von Planedo bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Planedo bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

Validierungsnachweise und vom Nutzer für seinen Vorgang bereitgestellte Ergebnisdarstellungen dürfen im vertraglich vorgesehenen Umfang für eigene Dokumentations-, Berichts- und Nachweiszwecke verwendet werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung von Planedo-Marken oder eine Darstellung als eigenständige Zertifizierung bedarf der hierfür vorgesehenen Freigabe.

13

Umweltclaims und öffentliche Kommunikation

Ein Planedo-Nachweis darf nur in dem Umfang für Umweltkommunikation verwendet werden, den das konkrete Validierungsergebnis tatsächlich trägt. Angaben zu Menge, Zeitraum, Systemgrenze, Wirkungstyp und Zuordnung dürfen nicht irreführend erweitert oder aus ihrem methodischen Kontext gelöst werden.

Insbesondere begründet eine Planedo-Validierung nicht automatisch die Zulässigkeit pauschaler Aussagen wie „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder vergleichbarer Gesamtclaims. Der Nutzer bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen kommerziellen Kommunikation und Berichterstattung verantwortlich.

Planedo kann für standardisierte Nachweise Nutzungsregeln, Claim-Guidance oder vorgegebene Formulierungen bereitstellen. Diese sollen eine präzise und nachvollziehbare Kommunikation der tatsächlich validierten Wirkung ermöglichen.

14

Verfügbarkeit und Weiterentwicklung der Plattform

Planedo ist eine digitale Plattform, die fortlaufend technisch und fachlich weiterentwickelt wird. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Updates, Störungen von Infrastruktur- oder Zahlungsdienstleistern oder unvorhersehbare technische Ereignisse entstehen.

Planedo bemüht sich um einen stabilen Betrieb, schuldet jedoch keine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, soweit nicht im konkreten Vertrag ausdrücklich ein bestimmtes Service-Level vereinbart wurde.

Bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Aktualisierungen und Änderungen digitaler Produkte unberührt.

15

Pflichten des Nutzers und unzulässige Nutzung

Nutzer dürfen Planedo nur im Rahmen der vorgesehenen Funktionen und geltenden Gesetze verwenden. Insbesondere unzulässig sind:

  • bewusst falsche, manipulierte oder irreführende Angaben und Nachweise,
  • der Versuch, dieselbe Wirkung mehrfach zuzuordnen, zu prägen, anzubieten oder anderweitig doppelt zu beanspruchen,
  • unberechtigte Zugriffe auf Konten, Daten, Schnittstellen oder technische Systeme,
  • die Umgehung von Sicherheits-, Sperr-, Berechtigungs- oder Registermechanismen,
  • die Verwendung von Planedo-Nachweisen für irreführende oder durch das Validierungsergebnis nicht gedeckte Umweltclaims,
  • das Hochladen rechtswidriger Inhalte oder von Daten, an deren Verarbeitung der Nutzer nicht berechtigt ist.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann Planedo die Nutzung einzelner Funktionen beschränken, Vorgänge sperren, Validierungs- oder Registerstatus überprüfen und – soweit verhältnismäßig und rechtlich zulässig – das Nutzerkonto vorübergehend sperren oder das Vertragsverhältnis beenden.

16

Laufzeit, Beendigung und Fortbestand von Registerdaten

Laufzeit und Kündigung entgeltlicher Dauerleistungen richten sich nach der bei Vertragsschluss angegebenen Leistungsbeschreibung und den gesetzlichen Vorschriften. Einzelne Validierungs- oder Transaktionsleistungen enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die Beendigung eines Nutzerkontos führt nicht automatisch zur Löschung solcher Register-, Validierungs-, Abrechnungs- oder Auditinformationen, deren weitere Aufbewahrung zur Wahrung bereits entstandener Rechtspositionen, zur Vermeidung von Doppelzählung, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Datenschutzrechtliche Lösch- und sonstige Betroffenenrechte bleiben hiervon unberührt.

17

Gesetzliche Mängel- und Leistungsrechte

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Rechte bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen. Soweit ein Vertrag die Bereitstellung eines digitalen Produkts im Sinne der §§ 327 ff. BGB umfasst, gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften über Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit, Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Aktualisierungen.

Diese Bedingungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte.

Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Leistungsstörungsregeln, soweit im individuellen Vertrag keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

18

Haftung

Planedo haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Planedo nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

19

Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit nicht im Einzelfall eine gesetzliche Ausnahme greift oder das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

Einzelheiten zu Frist, Ausübung, Folgen des Widerrufs und zum Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer gesonderten Widerrufsbelehrung .

Soweit ein Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass Planedo vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung beginnt, gelten für Wertersatz und ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Voraussetzungen.

20

Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere im Zusammenhang mit Nutzerkonten, Einreichungen, KI-Vorprüfung, Register, Zahlungsabwicklung und technischen Systemen, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung .

21

Änderungen von Bedingungen und Leistungen

Für neu abgeschlossene Einzelverträge gilt die jeweils bei Vertragsschluss einbezogene Fassung dieser Bedingungen.

Änderungen mit Wirkung für bereits bestehende Vertragsverhältnisse erfolgen nur, soweit hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht. Erforderliche Informationen oder Zustimmungen werden in der gesetzlich vorgesehenen Form eingeholt.

Soweit Verbrauchern dauerhaft digitale Produkte bereitgestellt werden, bleiben insbesondere die gesetzlichen Anforderungen an Änderungen digitaler Produkte und die hiermit verbundenen Verbraucherrechte unberührt.

22

Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Planedo Tech GmbH. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit das Vertragsverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften fortbestehen kann. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.