CSRD macht Nachhaltigkeitsinformationen zu einem strukturierten Bestandteil der Unternehmensberichterstattung.
Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen in ihrem Lagebericht offenzulegen.
Im Mittelpunkt stehen sowohl die Auswirkungen des Unternehmens auf Menschen und Umwelt als auch Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen, die das Unternehmen wirtschaftlich betreffen.
Freigegebene Planedo-Daten können als nachvollziehbare fachliche Eingangsgrößen dienen. Reporting-Scope, Wesentlichkeit, Konsolidierung und gesetzliche Berichtspflichten bleiben davon getrennt.
Der CSRD-Rahmen wurde 2025 und 2026 wesentlich verändert.
Die ursprüngliche CSRD wurde mit der Richtlinie (EU) 2022/2464 eingeführt.
2025 wurden mit der sogenannten Stop-the-Clock-Richtlinie bestimmte Anwendungszeitpunkte verschoben.
Mit der Richtlinie (EU) 2026/470 wurde der Anwendungsbereich anschließend deutlich reduziert und die Reportingarchitektur weiter vereinfacht.
Der aktuelle Rechtsstand muss gemeinsam mit den Änderungen durch Omnibus I betrachtet werden.
Der Pflichtbereich wurde 2026 deutlich verkleinert.
Nach dem aktuellen EU-Rechtsrahmen umfasst der künftige CSRD-Pflichtbereich grundsätzlich Unternehmen, die am Bilanzstichtag beide folgenden Schwellen überschreiten:
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl während des Geschäftsjahres.
Nettoumsatzerlöse des Unternehmens beziehungsweise der Gruppe.
Für Mutterunternehmen werden die maßgeblichen Schwellen auf Gruppenebene betrachtet.
Rechtsform, Konzernstruktur, Emittentenstatus, Übergangsregeln und Sonderfälle können für die konkrete CSRD-Pflicht zusätzlich relevant sein.
Die Einführung erfolgt nach Übergangsregeln.
Unternehmen der ursprünglichen ersten Welle berichteten bereits für Geschäftsjahre ab 2024.
Für andere Unternehmen wurden die ursprünglich vorgesehenen Termine zunächst durch die Stop-the-Clock-Richtlinie verschoben.
Nach der Neuregelung von 2026 gelten die neuen Schwellen für den künftig verbleibenden Pflichtbereich grundsätzlich für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027.
Für diese Fälle enthält der EU-Rechtsrahmen besondere Übergangs- und Befreiungsmöglichkeiten.
CSRD betrachtet Unternehmen und Nachhaltigkeit in beide Richtungen.
Die ESRS beruhen auf dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit.
Welche wesentlichen Auswirkungen hat das Unternehmen auf Menschen und Umwelt?
Welche Nachhaltigkeitsaspekte können die wirtschaftliche Entwicklung, Finanzlage oder Leistung beeinflussen?
Ein Thema kann aus einer oder aus beiden Perspektiven wesentlich sein.
Planedo kann Wirkungsinformationen liefern. Die unternehmensweite Wesentlichkeitsentscheidung bleibt eine eigene CSRD-Aufgabe.
Die European Sustainability Reporting Standards strukturieren die CSRD-Offenlegung.
Die ESRS bestimmen, wie die Nachhaltigkeitsinformationen innerhalb des CSRD-Rahmens strukturiert werden.
Sie umfassen allgemeine Anforderungen sowie Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen.
Die ESRS wurden 2026 grundlegend vereinfacht.
Die Europäische Kommission hat am 3. Juli 2026 überarbeitete ESRS angenommen.
Die entsprechende delegierte Verordnung wurde am 21. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Überarbeitung reduziert die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich, vereinfacht die Wesentlichkeitslogik und enthält zusätzliche Erleichterungen.
Unternehmen sollten nicht mehr ausschließlich mit der ursprünglichen ESRS-Fassung aus dem Jahr 2023 planen.
Emissionsberichterstattung und Wirkungsvalidierung beantworten unterschiedliche Fragen.
Klimabezogene CSRD-Informationen können unter anderem Unternehmensinventare, Ziele, Übergangspläne, Risiken, Maßnahmen und Kennzahlen umfassen.
Planedo bewertet dagegen, welche reale Netto-Klimawirkung gegenüber einer fachlich geeigneten Baseline tatsächlich eingetreten und validierbar ist.
Eine Veränderung eines Unternehmensinventars ist deshalb nicht automatisch identisch mit einer Planedo-validierten Klimawirkung.
CSRD reicht über die eigenen Unternehmensgrenzen hinaus.
Berichtspflichtige Unternehmen müssen bei wesentlichen Themen auch Informationen zu ihrer vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette berücksichtigen.
Dadurch können Lieferanten und Kunden auch dann mit Nachhaltigkeitsdatenanfragen konfrontiert werden, wenn sie selbst nicht CSRD-pflichtig sind.
Planedo kann einzelne Wirkungsinformationen über Effect-ID, Vorgang, Evidence und Attribution nachvollziehbar an reale Lieferkettenereignisse binden.
Kleinere Unternehmen werden gegen übermäßige Datenanforderungen geschützt.
Die 2026 geänderte CSRD enthält eine besondere Begrenzung für Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette.
Unternehmen mit höchstens 1.000 Beschäftigten, die Teil der Wertschöpfungskette eines berichtspflichtigen Unternehmens sind, können sich innerhalb der vorgesehenen Grenzen gegen weitergehende Informationsanforderungen schützen.
Maßstab hierfür ist der freiwillige europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard.
Vertrags-, Produkt-, Finanzierungs- oder sonstige Informationsanforderungen können anderen Rechts- und Geschäftsgrundlagen folgen.
Für kleinere Unternehmen existiert nun ein eigener europäischer Referenzrahmen.
Am 21. September 2026 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 im Amtsblatt veröffentlicht.
Sie enthält einen freiwillig anwendbaren Nachhaltigkeitsberichtsstandard für Unternehmen, die durch den Value Chain Cap geschützt sind.
Dieser Standard soll insbesondere die freiwillige Berichterstattung vereinfachen und als Referenz für angemessene Informationsanforderungen in Wertschöpfungsketten dienen.
Eine berichtete Wirkung bleibt dieselbe physische Wirkung.
Eine Umweltwirkung kann im eigenen Bericht, beim Kunden oder entlang einer Lieferkette sichtbar werden.
Dadurch entsteht keine zweite physische Umweltwirkung.
Derselbe Effekt darf deshalb nicht allein durch mehrere Berichtsdarstellungen mehrfach zur neuen Planedo-Kapazität werden.
Welche Informationen kann Planedo für Reportingprozesse bereitstellen?
Fachlich bestätigte Umweltwirkungsinformation.
Zeitraum beziehungsweise Realisierungsperiode des Falls.
Referenz auf die verwendete methodische Grundlage.
Fachlich begründeter Counterfactual beziehungsweise Referenzfall.
Nachvollziehbare Verbindung zum realen Sachverhalt.
Klarer Validierungs- beziehungsweise Registerstatus.
Verbindung zu Begünstigten, Vorgängen und Mengen.
Nachvollziehbare methodische und fachliche Versionierung.
Planedo ersetzt keine vollständige CSRD-Berichterstattung.
Planedo deckt nicht automatisch sämtliche erforderlichen Unternehmensinformationen ab.
Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bleibt unternehmensbezogen.
Konzern- und Entity-Grenzen bleiben gesondert zu bestimmen.
Planedo-Validierung ersetzt keine vorgeschriebene externe Prüfung.
Ein einzelner Datenpunkt macht einen Bericht nicht ESRS-konform.
Das berichtende Unternehmen verantwortet seine rechtliche Einordnung.
Nachhaltigkeitsberichterstattung und Finanzbilanz bleiben getrennte Systeme.
Eine Nachhaltigkeitsinformation kann für die Unternehmensberichterstattung relevant sein, ohne einen bilanziellen Vermögensgegenstand zu begründen.
Umgekehrt kann ein bilanziell relevanter Sachverhalt zusätzliche Nachhaltigkeitsinformationen für den Lagebericht besitzen.
CSRD betrachtet mehr als Klima — Planedo ebenfalls.
Die ESRS umfassen unterschiedliche Nachhaltigkeitsthemen.
Planedo unterscheidet fachlich Klima, Wasser, Boden, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft.
Diese Wirkungen können gemeinsam dargestellt werden, bleiben aber methodisch eigenständig.
Eine Planedo-validierte Klimawirkung kann Reportinginput sein — aber nicht der ganze Bericht.
Ein Unternehmen hat für einen technischen Vorgang eine reale Netto-Klimawirkung validieren lassen.
Die Maßnahme und ihr Zeitraum sind eindeutig bestimmt.
Evidence, Baseline und Methodik tragen den bestätigten Wirkungsumfang.
Die freigegebene Wirkungsinformation steht als strukturierter Fakt zur Verfügung.
Das Unternehmen beurteilt, ob und wo die Information für seinen ESRS-Bericht relevant ist.
Die Information wird in den gesamten Unternehmens- und Wesentlichkeitskontext eingebettet.
Wird sie später beim Unternehmen oder einem Geschäftspartner berichtet, entsteht dadurch keine zusätzliche physische Klimawirkung.
Reporting, Standards und Wirkungsdaten vertiefen.
Öffentliche europäische und Planedo-Grundlagen.
Ursprünglicher europäischer Rechtsrahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive. EUR-Lex öffnen →
Verschiebung bestimmter CSRD- und CSDDD-Anwendungszeitpunkte. EUR-Lex öffnen →
Aktuelle Änderungen insbesondere zum CSRD-Anwendungsbereich, zu Schwellenwerten und zur Wertschöpfungskette. EUR-Lex öffnen →
Überarbeitete European Sustainability Reporting Standards, veröffentlicht am 21. September 2026. EUR-Lex öffnen →
Freiwillig anwendbare Nachhaltigkeitsberichtsstandards für Unternehmen innerhalb des Value Chain Cap. EUR-Lex öffnen →
Fachliche Grundlage zu Umweltwirkung, Evidence, Methodik, Multi-Impact, Doppelzählung und Reportinggrenzen. Deutsche Ausgabe öffnen →
Die Bezugnahme auf CSRD und ESRS bedeutet weder eine Zertifizierung von Planedo noch eine Anerkennung oder Empfehlung durch EU-Institutionen.