1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Planedo-Plattform und das Vertragsverhältnis zwischen Planedo und den Nutzern. Sie bilden den rechtlichen Rahmen für Mitgliedschaft, Leistungen, Gebühren und Haftung.
Systemdokumente: Ergänzend zu diesen AGB gelten die Wirkungsbedingungen und die Validierungs- und Registerregeln (MRV) als eigenständige Bestandteile des Planedo-Regelwerks. Sie definieren, was ein Planedo ist und wie Wirkung validiert und registriert wird.
1.1 Anbieter und Plattform
Planedo betreibt eine digitale Infrastruktur zur Erfassung, Validierung, Dokumentation und Registerführung von Umweltleistungen, insbesondere CO₂e-Reduktionen und weiteren Ökosystemleistungen. Die Plattform stellt Funktionen zur Einreichung von Nachweisen, zur Durchführung von Prüfprozessen sowie zur Register- und Kontoführung bereit.
1.2 Zielgruppen
Das Angebot richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen, Organisationen sowie Projektträger, die Umweltleistung dokumentieren, prüfen lassen und als registergeführte Wirkungseinheiten führen oder nutzen möchten.
1.3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Planedo-Plattform sowie – je nach gewähltem Umfang – die Durchführung von Validierungsleistungen, die Registerführung und die Bereitstellung strukturierter Daten für Steuerung, Berichte und Nachweise.
1.4 Keine Finanzdienstleistung
Planedo erbringt keine Anlageberatung, keine Finanzvermittlung und keine Finanzdienstleistungen. Planedos sind keine Finanzinstrumente und begründen keinen Anspruch auf Auszahlung in Geld oder andere Vermögenswerte. Näheres regeln die Wirkungsbedingungen.
1.5 Begriffe (Kurzdefinitionen)
- Nutzer: natürliche oder juristische Person, die die Plattform verwendet.
- Mitgliedschaft: vertraglich vereinbarter Zugang zu Plattformfunktionen und ggf. Leistungspaketen.
- Wirkung: dokumentierte Umweltleistung, insbesondere CO₂e-Reduktion oder Ökosystemleistungen.
- Planedo: registergeführte Wirkungseinheit gemäß Wirkungsbedingungen (1 Planedo = 10 kg CO₂e).
- Validierung: mehrstufiger Prüfprozess gemäß MRV-Regeln (KI-Vorprüfung und menschliche Freigabe).
- Register: System zur versionierten Eintragung, Nachverfolgung und Auditierbarkeit von Wirkungseinheiten.
Hinweis: Detaillierte Definitionen, Eigenschaften und Abgrenzungen der Wirkungseinheiten sind in den Wirkungsbedingungen geregelt.
2. Leistungen von Planedo
Planedo stellt eine digitale Infrastruktur zur Erfassung, Validierung und Dokumentation von Umweltleistung bereit. Die Leistungen umfassen insbesondere Plattformfunktionen, Validierungsprozesse und die Führung eines Wirkungregisters.
Grundprinzip: Planedo dokumentiert Umweltleistung erst nach Prüfung. Eine Wirkungseinheit entsteht ausschließlich durch Validierung und Eintragung in das Register.
2.1 Plattformleistungen
Planedo stellt digitale Funktionen zur Verfügung, die es Nutzern ermöglichen, Umweltleistungen einzureichen, zu verwalten und in strukturierter Form zu dokumentieren.
- Einreichung von Umweltleistungen und Nachweisen
- Verwaltung von Wirkungseinheiten
- Darstellung im Konto- bzw. Wallet-System
- Bereitstellung von Daten für Berichte und Analysen
2.2 Validierungsleistungen
Planedo bietet eine mehrstufige Validierung von Umweltleistungen an. Diese umfasst insbesondere:
- KI-gestützte Vorprüfung
- regelbasierte Bewertung nach definierten Methodiken
- fachliche Prüfung durch qualifizierte Personen
- Dokumentation der Prüfschritte
Ein Anspruch auf erfolgreiche Validierung besteht nicht. Planedo kann Einreichungen ablehnen oder zusätzliche Nachweise verlangen.
2.3 Registerführung
Planedo führt ein digitales Register, in dem validierte Wirkungseinheiten dokumentiert werden. Das Register enthält insbesondere:
- Herkunft und Beschreibung der Maßnahme
- angewendete Bewertungsmethodik
- Zeitstempel und Versionierung
- Prüf- und Auditinformationen
Das Register dient der Nachvollziehbarkeit und der langfristigen Dokumentation von Umweltleistung.
2.4 Wirkungseinheiten (Planedos)
Auf Basis validierter Umweltleistung können Wirkungseinheiten (Planedos) entstehen. Die Eigenschaften und die rechtliche Einordnung der Planedos sind in den Wirkungsbedingungen geregelt.
2.5 Ankauf und Förderung
Planedo kann als Marktteilnehmer auftreten und validierte Umweltleistung ankaufen oder Projekte fördern. Ein Anspruch auf Ankauf oder Förderung besteht nicht.
Die Entscheidung über Ankauf oder Förderung erfolgt nach wirtschaftlichen und strategischen Kriterien von Planedo.
2.6 Verfügbarkeit der Plattform
Planedo bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Eine jederzeitige, unterbrechungsfreie Nutzung kann jedoch nicht garantiert werden.
2.7 Weiterentwicklung des Systems
Planedo behält sich vor, Funktionen, Prozesse und Bewertungsmethoden weiterzuentwickeln oder anzupassen, um technische, wissenschaftliche oder regulatorische Anforderungen zu berücksichtigen.
Hinweis: Die konkreten Bewertungs- und Prüfregeln sind in den Validierungs- und Registerregeln (MRV) beschrieben.
3. Mitgliedschaft, Gebühren und wirtschaftliche Nutzung
Die Nutzung von Planedo erfolgt im Rahmen einer Mitgliedschaft. Für bestimmte Leistungen, insbesondere Validierung und Prägung, können Gebühren anfallen.
Grundsatz: Umweltleistung entsteht unabhängig von Planedo. Planedo ermöglicht die Validierung, Dokumentation und wirtschaftliche Nutzung dieser Leistung.
3.1 Mitgliedschaft
Die Nutzung der Planedo-Plattform kann eine Mitgliedschaft voraussetzen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem gewählten Modell.
Planedo kann unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle anbieten, insbesondere für Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen.
Die Mitgliedschaft kann laufende Leistungen, Kontofunktionen und Validierungsmöglichkeiten umfassen.
3.2 Gebühren
Für die Nutzung der Plattform sowie für einzelne Leistungen können Gebühren erhoben werden.
- Mitgliedsbeiträge (z. B. monatlich oder jährlich)
- Gebühren für Validierung
- Gebühren für Prägung von Wirkungseinheiten
Die jeweils gültigen Preise werden auf der Plattform oder in ergänzenden Preisübersichten dargestellt.
Planedo behält sich vor, Preise anzupassen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer erfolgt.
3.3 Validierungsgebühren
Für die Prüfung und Validierung von Umweltleistungen können Gebühren anfallen.
Diese liegen in der Regel im Bereich von 0,10 € bis 0,50 € pro Wirkungseinheit, abhängig von Umfang, Komplexität und Prüfaufwand.
Eine Validierungsgebühr fällt unabhängig vom Ergebnis der Prüfung an.
3.4 Prägung von Planedos
Planedos können durch Einbringung von finanziellen Mitteln („Prägung“) oder durch validierte Umweltleistung entstehen.
Bei der Prägung werden finanzielle Mittel in die Finanzierung von Umweltleistung überführt. Ein Planedo entspricht dabei 10 kg CO₂e.
Der Preis pro Planedo orientiert sich an den Kosten realer Umweltleistung und liegt typischerweise bei etwa 2 € pro Planedo.
Eine Garantie für einen festen Preis besteht nicht.
3.5 Wirkungseinreichung
Nutzer können eigene Umweltleistungen zur Validierung einreichen.
Nach erfolgreicher Validierung besteht die Möglichkeit, zwischen folgenden Optionen zu wählen:
- Prägung von Planedos
- Angebot der Wirkung an Planedo (Ankauf)
Eine gleichzeitige Nutzung beider Optionen für dieselbe Umweltleistung ist ausgeschlossen.
3.6 Ankauf von Wirkung
Planedo kann validierte Umweltleistung ankaufen, um eigene Verpflichtungen oder Förderprogramme zu erfüllen.
Ein Anspruch auf Ankauf besteht nicht.
Ankaufspreise werden von Planedo festgelegt und können variieren.
Sie liegen typischerweise unterhalb des Prägepreises und orientieren sich an wirtschaftlichen und strategischen Kriterien.
3.7 Keine Preis- oder Wertgarantie
Für Planedos oder Umweltleistungen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Wert, eine Wertentwicklung oder eine Rücknahme durch Planedo.
Planedo stellt keine Renditeversprechen oder wirtschaftlichen Garantien.
Hinweis: Die Eigenschaften der Wirkungseinheiten und deren Einordnung sind in den Wirkungsbedingungen geregelt.
4. Haftung, Verfügbarkeit und Systemänderungen
Planedo stellt eine Infrastruktur zur Dokumentation und Validierung von Umweltleistung bereit. Die Nutzung erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgenden Haftungs- und Systemregelungen.
Grundsatz: Planedo stellt strukturierte Daten und Validierungsprozesse bereit, übernimmt jedoch keine Garantie für wirtschaftliche, regulatorische oder wissenschaftliche Ergebnisse.
4.1 Haftung für Inhalte und Ergebnisse
Die Bewertung von Umweltleistung erfolgt auf Grundlage von Daten, Annahmen und Methodiken, die dem jeweiligen Stand der Technik und Wissenschaft entsprechen.
Aufgrund von Unsicherheiten in Daten, Modellen und Rahmenbedingungen kann keine Garantie für die tatsächliche Höhe oder Dauer der Umweltwirkung übernommen werden.
Planedo haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneter und tatsächlicher Wirkung.
4.2 Haftung für Nutzung durch den Nutzer
Die Nutzung von Planedos für interne Steuerung, Kommunikation, Berichte oder andere Zwecke erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers.
Planedo übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der bereitgestellten Daten oder Wirkungseinheiten getroffen werden.
4.3 Keine Garantie regulatorischer Anerkennung
Planedo übernimmt keine Garantie dafür, dass Wirkungseinheiten oder Validierungen in regulatorischen, steuerlichen oder berichtsbezogenen Kontexten anerkannt werden.
Dies betrifft insbesondere:
gesetzliche Berichtspflichten, steuerliche Einordnung, ESG- oder CSRD-Anforderungen sowie andere regulatorische Systeme.
4.4 Keine Garantie wirtschaftlicher Werte
Planedo übernimmt keine Garantie für Preise, Marktwerte oder eine Wertentwicklung von Wirkungseinheiten.
Insbesondere besteht kein Anspruch auf:
Rücknahme durch Planedo, Ankauf zu bestimmten Preisen oder wirtschaftliche Vorteile.
4.5 Verfügbarkeit der Plattform
Planedo bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform.
Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Nutzung kann jedoch nicht gewährleistet werden. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder externe Einflüsse können zu Einschränkungen führen.
4.6 Änderungen von System und Methodik
Planedo behält sich vor, das System, die zugrunde liegenden Methodiken sowie die Bewertungslogik weiterzuentwickeln oder anzupassen.
Dies kann insbesondere erfolgen aufgrund:
neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, technischer Entwicklungen oder regulatorischer Anforderungen.
Änderungen können sich auf die Bewertung zukünftiger Umweltleistungen auswirken. Bereits validierte Einheiten bleiben grundsätzlich bestehen, können jedoch im Register entsprechend dokumentiert werden.
4.7 Haftungsbeschränkung
Planedo haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Planedo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Hinweis: Die konkrete Ausgestaltung der Validierungsprozesse ist in den Validierungs- und Registerregeln (MRV) beschrieben.
1. Zweck und Systemprinzip
Planedo stellt ein System zur Erfassung, Validierung und Dokumentation von Umweltleistung bereit. Ziel ist es, reale Umweltwirkung nachvollziehbar zu erfassen und als eigenständige Wirkungseinheit zu führen.
Grundprinzip: Wirkung entsteht erst nach Prüfung. Ein Planedo wird ausschließlich auf Basis real erbrachter, ex-post validierter Umweltleistung im Register geführt.
Planedo verbindet wissenschaftliche Bewertung, digitale Registerführung und eine nutzbare Infrastruktur, die es ermöglicht, Umweltleistung strukturiert zu dokumentieren und zu verwalten.
Ex-post-Prinzip
Es werden ausschließlich bereits realisierte Umweltleistungen bewertet. Zukünftige Einsparungen, Prognosen oder Versprechen werden nicht berücksichtigt.
2. Definition des Planedo
Ein Planedo ist eine digitale Wirkungseinheit, die eine validierte Umweltleistung in Höhe von 10 kg CO₂e repräsentiert.
Ein Planedo entsteht ausschließlich, wenn:
eine Umweltleistung erbracht wurde, eine Bewertung erfolgt ist, eine Validierung durchgeführt wurde und die Eintragung in das Planedo-Register erfolgt ist.
Jeder Planedo ist individuell dokumentiert und enthält insbesondere:
Herkunft der Maßnahme, angewandte Methodik, Zeitpunkt der Validierung sowie zugehörige Prüfprotokolle.
Planedos sind nicht austauschbar, da sie sich jeweils auf konkrete Umweltleistungen beziehen.
3. Rechtsnatur
Ein Planedo stellt ein digitales Nutzungsrecht an dokumentierter Umweltleistung dar.
Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Zuordnung einer validierten Umweltleistung zu einem Nutzerkonto, die Dokumentation im Register sowie die Möglichkeit der Übertragung.
Abgrenzung: Ein Planedo ist kein Finanzinstrument, kein Wertpapier und kein Anspruch auf Auszahlung in Geld oder andere Vermögenswerte.
Ein Planedo begründet keine Forderung gegenüber Planedo oder Dritten.
Die Nutzung erfolgt im Rahmen der Dokumentation, Steuerung und Kommunikation von Umweltleistung.
Hinweis: Weitere Regelungen zur Entstehung, Nutzung und Einordnung von Wirkungseinheiten sind in den folgenden Abschnitten beschrieben.
4. Entstehung von Wirkungseinheiten
Wirkungseinheiten entstehen ausschließlich durch validierte Umweltleistung und deren Eintragung in das Planedo-Register.
Einheitliches Prinzip: Jeder Planedo entspricht 10 kg CO₂e validierter Umweltleistung – unabhängig vom Entstehungsweg.
4.1 Prägung durch finanzielle Mittel
Planedos können durch Einbringung von finanziellen Mitteln entstehen. Diese Mittel werden zur Finanzierung von Umweltleistungen eingesetzt.
Die zugrunde liegende Umweltleistung wird durch Planedo validiert und im Register dokumentiert.
4.2 Eigene Umweltleistung (ex-post)
Nutzer können eigene Umweltleistungen einreichen. Nach erfolgreicher Validierung können daraus Planedos entstehen.
Voraussetzung ist, dass die Umweltleistung bereits erbracht wurde und die Anforderungen der Validierung erfüllt.
4.3 Einmaligkeit der Wirkung
Eine Umweltleistung kann nur einmal zur Erzeugung von Wirkungseinheiten genutzt werden.
Eine parallele Nutzung in anderen Systemen, Zertifikaten oder Ansprüchen ist ausgeschlossen, sofern sie zur Erzeugung von Planedos verwendet wurde.
5. Vorvalidierung von Umweltleistung
Planedo kann Umweltleistungen vorvalidieren, um deren grundsätzliche Eignung für eine spätere Validierung zu bewerten.
Abgrenzung: Vorvalidierte Wirkung stellt keine validierte Umweltleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Planedos.
Eine Vorvalidierung dient der Orientierung, Planung und internen Bewertung und kann im weiteren Prüfprozess angepasst, bestätigt oder abgelehnt werden.
5.1 Nutzung vorvalidierter Wirkung
Vorvalidierte Wirkung kann zur Steuerung, Planung und internen Bewertung von Maßnahmen genutzt werden.
Sie stellt keinen belastbaren Nachweis im Sinne validierter Wirkung dar und darf nicht als solche verwendet werden.
6. Produkt- und Scope-3-Wirkung
Planedo ermöglicht die Bewertung von Umweltleistungen entlang von Produkten, Dienstleistungen und Lieferketten.
Dies umfasst insbesondere Scope-3-Emissionen sowie produktbezogene Umweltwirkungen.
Hinweis: Produkt- und Scope-3-Wirkung basiert häufig auf Modellen, Annahmen oder aggregierten Daten und stellt nicht automatisch eine ex-post validierte Umweltleistung dar.
Eine Umwandlung in Planedos ist nur möglich, wenn eine vollständige Validierung gemäß den Planedo-Regeln erfolgt.
7. Entscheidung über Nutzung der Wirkung
Nach erfolgreicher Validierung entscheidet der Nutzer über die Nutzung der Umweltleistung.
Insbesondere bestehen folgende Möglichkeiten:
Prägung von Planedos oder Angebot der Wirkung an Planedo.
Ausschluss der Doppelverwendung: Dieselbe Umweltleistung kann nicht gleichzeitig für mehrere Zwecke verwendet werden.
Mit der Entscheidung über die Nutzung wird die Umweltleistung eindeutig zugeordnet.
Hinweis: Die konkreten Anforderungen an Validierung, Prüfung und Eintragung in das Register sind im Abschnitt „MRV & Register“ geregelt.
8. Abgrenzung zu CO₂-Zertifikaten
Planedos sind keine CO₂-Zertifikate im Sinne bestehender Kompensations- oder Emissionshandelssysteme.
Insbesondere stellen Planedos keine handelbaren Emissionsrechte und keine standardisierten Kompensationszertifikate dar.
Abgrenzung: Ein Planedo dokumentiert eine bereits erbrachte Umweltleistung (ex-post) und stellt keinen Anspruch auf zukünftige Emissionsminderungen dar.
Planedos ersetzen keine regulatorischen Verpflichtungen und begründen keine Anrechenbarkeit in bestehenden Emissionshandelssystemen.
9. Abgrenzung zu Finanzinstrumenten
Planedos sind keine Finanzinstrumente, keine Wertpapiere und keine Vermögensanlagen.
Sie stellen insbesondere keinen Anspruch auf Rückzahlung, Verzinsung oder Beteiligung dar.
Kein Zahlungsanspruch: Ein Planedo begründet keinen Anspruch auf Auszahlung in Geld oder andere Vermögenswerte.
Der Erwerb oder die Nutzung von Planedos erfolgt ausschließlich im Rahmen der Dokumentation und Nutzung von Umweltleistung.
10. Übertragbarkeit und Nutzung
Planedos können innerhalb des Planedo-Systems übertragen werden.
Die Übertragung betrifft ausschließlich das Nutzungsrecht an der dokumentierten Umweltleistung.
Planedos sind nicht austauschbar, da sie jeweils auf konkrete Umweltleistungen zurückzuführen sind.
Systemgebundenheit: Die Nutzung und Dokumentation von Planedos erfolgt innerhalb des Planedo-Registers.
11. Haftung und Unsicherheiten
Die Bewertung von Umweltleistungen basiert auf wissenschaftlichen Methoden, Daten und Annahmen, die Unsicherheiten unterliegen können.
Planedo stellt keine Garantie für eine bestimmte ökologische Wirkung im Einzelfall dar.
Keine Garantie: Ein Planedo dokumentiert eine validierte Bewertung, jedoch keine zugesicherte oder dauerhaft unveränderliche Umweltwirkung.
Änderungen wissenschaftlicher Erkenntnisse, Methodiken oder Datenlagen können zu Anpassungen der Bewertung führen.
Hinweis: Die konkreten Prüf- und Bewertungsmethoden werden im Abschnitt „MRV & Register“ beschrieben.
12. MRV-System (Measurement, Reporting, Verification)
Planedo betreibt ein digitales System zur Messung, Dokumentation und Validierung von Umweltleistungen.
Ziel ist es, Umweltwirkung nachvollziehbar, überprüfbar und auditierbar zu erfassen.
Grundprinzip: Wirkung entsteht erst nach Prüfung, Dokumentation und Eintragung in das Register.
12.1 Messung (Measurement)
Die Erfassung der Umweltleistung erfolgt auf Basis von Daten, Nachweisen und methodischen Annahmen.
Je nach Art der Maßnahme können unterschiedliche Methoden und Datengrundlagen zur Anwendung kommen.
12.2 Berichterstattung (Reporting)
Für jede eingereichte Maßnahme werden strukturierte Informationen erfasst und dokumentiert.
Dazu gehören insbesondere Beschreibung der Maßnahme, Datenquellen, Berechnungslogik sowie unterstützende Nachweise.
12.3 Verifikation (Verification)
Die Bewertung erfolgt in einem mehrstufigen Prüfprozess.
Dieser umfasst eine technische Vorprüfung sowie eine fachliche Bewertung.
13. Validierungsprozess
Die Validierung von Umweltleistungen erfolgt auf Grundlage definierter Regeln und Methodiken.
Mehrstufiger Prozess: KI-gestützte Vorprüfung und anschließende Prüfung durch qualifizierte Personen.
13.1 KI-gestützte Vorprüfung
Eingereichte Maßnahmen werden automatisiert auf Plausibilität, Vollständigkeit und grundlegende Anforderungen geprüft.
13.2 Fachliche Prüfung
Die finale Bewertung erfolgt durch qualifizierte Prüfer auf Basis der vorliegenden Daten und der angewandten Methodik.
Die Prüfung kann je nach Komplexität der Maßnahme unterschiedlich tiefgehend sein.
13.3 Ergebnis der Validierung
Das Ergebnis kann eine Bestätigung, Anpassung oder Ablehnung der eingereichten Umweltleistung sein.
14. Planedo-Register
Alle validierten Wirkungseinheiten werden im Planedo-Register dokumentiert.
Das Register stellt die zentrale Quelle für die Zuordnung, Nachvollziehbarkeit und Verwaltung von Planedos dar.
Registerprinzip: Nur im Register eingetragene Wirkungseinheiten gelten als gültige Planedos.
14.1 Inhalte des Registers
Das Register enthält insbesondere Informationen zur Herkunft der Wirkung, zur Methodik, zur Validierung sowie zum Zeitpunkt der Eintragung.
14.2 Zuordnung
Jede Wirkungseinheit wird einem Nutzerkonto zugeordnet und kann innerhalb des Systems übertragen werden.
15. Audit-Trail und Dokumentation
Planedo dokumentiert alle relevanten Schritte im Validierungsprozess.
Dies umfasst insbesondere eingereichte Daten, Prüfentscheidungen und Änderungen im Zeitverlauf.
Auditierbarkeit: Alle relevanten Informationen werden nachvollziehbar dokumentiert, um eine Prüfung durch Dritte zu ermöglichen.
15.1 Versionierung
Änderungen an Bewertungen oder Daten können versioniert werden, um die Nachvollziehbarkeit sicherzustellen.
15.2 Transparenz
Der Umfang der öffentlich einsehbaren Informationen kann je nach Anwendungsfall variieren.
16. Methodik und Unsicherheiten
Die Bewertung von Umweltleistungen erfolgt auf Basis von Methoden, Annahmen und verfügbaren Daten.
Diese können Unsicherheiten unterliegen und sich im Zeitverlauf verändern.
Dynamik: Methodiken können weiterentwickelt werden, um neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
Änderungen können Auswirkungen auf die Bewertung von Umweltleistungen haben.
Hinweis: Planedo strebt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Methodiken im Einklang mit wissenschaftlichen Standards an.
Was Planedo ist – und was nicht
Planedo dokumentiert Umweltleistung als registergeführte Wirkungseinheiten. Wirkung entsteht erst nach Prüfung und Eintrag. Ein Planedo entspricht 10 kg CO₂e validierter Umweltleistung.
Planedo ist
- eine Infrastruktur zur Validierung und Registerführung von Umweltleistung
- ein System mit nachvollziehbarer Methodik, Zeitstempeln und Audit-Trail
- ein Nutzungsrecht an dokumentierter, ex-post bewerteter Umweltleistung
- für Privatpersonen und Unternehmen nutzbar (Steuerung, Berichte, Nachweise)
Planedo ist nicht
- kein CO₂-Zertifikat im Sinne von Emissionshandel oder Kompensationshandel
- kein Finanzinstrument, kein Wertpapier und keine Vermögensanlage
- kein Anspruch auf Auszahlung in Geld oder andere Vermögenswerte
- keine Garantie für Preis, Anerkennung oder wirtschaftliche Vorteile
Hinweis: Maßgeblich sind die AGB, die Wirkungsbedingungen sowie die MRV- und Registerregeln. Bei Abweichungen gehen die Regelwerksdokumente dieser Kurzfassung vor.