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PLANEDO WIKI · REGULIERUNG & REPORTING

VSME

Der freiwillige europäische Nachhaltigkeitsberichtsstandard schafft einen proportionalen Reportingrahmen für Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung. Er soll zugleich Informationsanforderungen in Wertschöpfungsketten begrenzen. Planedo kann hierfür belastbare und nachvollziehbare Wirkungsinformationen liefern — ersetzt aber weder den VSME-Bericht noch die dafür erforderlichen Unternehmensdaten.

Freiwillig berichten. Strukturiert antworten. Datenanforderungen begrenzen.

Der freiwillige europäische Nachhaltigkeitsstandard ermöglicht Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung eine einheitliche, proportionale Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Er soll insbesondere die Informationsbedürfnisse von Geschäftskunden, Banken und Investoren besser strukturieren und gleichzeitig vermeiden, dass kleinere Unternehmen mit immer neuen Nachhaltigkeitsfragebögen konfrontiert werden.

PLANEDO-PERSPEKTIVE Einmal belastbar nachweisen. Mehrfach strukturiert verwenden.

Planedo kann einzelne Umweltwirkungsinformationen mit Evidence, Methodik, Zeitraum und Herkunft verbinden. Der VSME-Bericht setzt diese Informationen anschließend in den Unternehmenskontext.

Seit September 2026 besitzt der freiwillige Standard eine neue europäische Rechtsgrundlage.

Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard wurde zunächst mit der Empfehlung (EU) 2025/1710 der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Die Richtlinie (EU) 2026/470 verankerte anschließend den freiwilligen Standard und den Value Chain Cap in der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 vom 3. Juli 2026 wurde der aktuelle Standard als unmittelbar geltender europäischer Rechtsakt beschlossen.

ZEITPLAN Veröffentlichung: 21.09.2026
Inkrafttreten: 24.09.2026

Der Value Chain Cap nach Artikel 3 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Die 2025er VSME-Empfehlung war der Ausgangspunkt.

Die Kommission hatte den freiwilligen Standard im Juli 2025 zunächst als Empfehlung veröffentlicht.

Die neue Delegierte Verordnung von 2026 baut ausdrücklich auf diesem Standard auf und behält seine modulare Grundstruktur bei.

Mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung soll die Empfehlung (EU) 2025/1710 keine eigenständige rechtliche Wirkung mehr entfalten.

Begriff VSME

„VSME“ bleibt als etablierte Kurzbezeichnung für den freiwilligen europäischen Nachhaltigkeitsstandard gebräuchlich. Die Verordnung selbst spricht vom „sustainability reporting standard for voluntary use“.

Der Standard richtet sich an Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung.

Unternehmen, die nicht den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach der Rechnungslegungsrichtlinie unterliegen, können den Standard freiwillig verwenden.

Der Standard selbst ist insbesondere auf Unternehmen ausgerichtet, die am Bilanzstichtag während des vorangegangenen Geschäftsjahres durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte hatten.

MICRO kleinste Unternehmen

Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten enthält der Standard zusätzliche Erleichterungen.

SME kleine und mittlere Unternehmen

Ein proportionaler Rahmen für wiederkehrende Nachhaltigkeitsinformationen.

≤ 1.000 BESCHÄFTIGTE Value-Chain-Schutz

Diese Unternehmen werden im CSRD-Kontext durch den Value Chain Cap geschützt.

VSME soll mehrere Informationsbedürfnisse mit einem gemeinsamen Rahmen bedienen.

VALUE CHAIN Geschäftskunden

Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden innerhalb der Lieferkette.

FINANCE Banken & Investoren

Standardisierte Informationen zur Nachhaltigkeits- und Risikoeinordnung.

MANAGEMENT eigene Steuerung

Nachhaltigkeitsfragen strukturiert erfassen und entwickeln.

RESILIENZ Wettbewerbsfähigkeit

Nachhaltigkeitsrisiken und betriebliche Herausforderungen früher erkennen.

Der Standard besitzt zwei aufeinander aufbauende Module.

BASIC MODULE B1 bis B11

Allgemeine Angaben sowie grundlegende Umwelt-, Sozial- und Governanceinformationen. Zielansatz für Kleinstunternehmen und Mindestgrundlage für andere Anwender.

COMPREHENSIVE MODULE C1 bis C9

Zusätzliche Informationen insbesondere für Banken, Investoren und größere Geschäftskunden.

VORAUSSETZUNG Basic zuerst

Das Basic Module ist Voraussetzung für die Anwendung des Comprehensive Module.

Module sind als Module anzuwenden.

Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Moduloption, ist das gewählte Modul grundsätzlich vollständig anzuwenden. „If applicable“-Angaben werden nur berichtet, wenn die bezeichneten Umstände tatsächlich vorliegen.

Elf Disclosure-Bereiche bilden die Grundstruktur.

B1 Basis for Preparation

Berichtsoption, Reportingbasis und grundlegende Unternehmensinformationen.

B2 Practices, Policies & Future Initiatives

Nachhaltigkeitspraktiken, Richtlinien und geplante Initiativen.

B3 Energy & GHG Emissions

Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen.

B4 Pollution

Relevante Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden.

B5 Biodiversity

Biodiversitätsbezogene Unternehmensinformationen.

B6 Water

Wasserentnahme und gegebenenfalls Wasserverbrauch.

B7 Resource Use & Circular Economy

Materialflüsse, Kreislaufwirtschaft und Abfälle.

B8 Workforce

Grundlegende Merkmale der eigenen Beschäftigten.

B9 Health & Safety

Arbeitsunfälle, Sicherheit und Gesundheit.

B10 Remuneration & Training

Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung.

B11 Corruption & Bribery

Verurteilungen und Geldbußen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung.

Das Comprehensive Module vertieft die Informationsbedürfnisse von Geschäftspartnern.

C1 Strategy & Business Model

Geschäftsmodell, Märkte, Produkte und wesentliche Geschäftsbeziehungen.

C2 Practices & Policies

Vertiefte Beschreibung von Nachhaltigkeitspraktiken, Richtlinien und Initiativen.

C3 GHG Reduction Targets

Klimaziele, Basisjahr, Zieljahr und Transformationsmaßnahmen.

C4 Climate Risks

Physische und transitorische Klimarisiken.

C5 Additional Workforce Data

Ergänzende Merkmale der Belegschaft.

C6 Human Rights Policies

Menschenrechtsrichtlinien und Beschwerdeverfahren.

C7 Human Rights Incidents

Bestätigte schwerwiegende menschenrechtliche Vorfälle.

C8 Activities & Benchmark Exclusions

Umsätze aus bestimmten Tätigkeiten und relevante Ausschlusskriterien.

C9 Governance Diversity

Geschlechterverhältnis im Leitungs- beziehungsweise Governanceorgan.

Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten enthält der Standard zusätzliche Entlastungen.

Bestimmte Datenpunkte, die für größere Anwender des freiwilligen Standards erforderlich sind, sind bei Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten freiwillig.

Damit berücksichtigt der Standard ausdrücklich, dass ein sehr kleines Unternehmen andere Datenerhebungs- und Reportingkapazitäten besitzt als ein Unternehmen mit mehreren hundert Beschäftigten.

PROPORTIONALITÄT Gleiche Nachhaltigkeitsthemen. Unterschiedliche Reportingtiefe.

Der Standard begrenzt bestimmte CSRD-Datenanforderungen an kleinere Unternehmen.

Der Value Chain Cap schützt Unternehmen, die durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte haben.

CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung von diesen geschützten Unternehmen grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über die gesetzlich festgelegte Obergrenze hinausgehen.

Welche Datenpunkte von dieser Grenze erfasst werden, legt Anhang II der Delegierten Verordnung fest.

ZWECK Weniger individuelle Fragebögen. Mehr standardisierte Datenanforderungen.

Der Value Chain Cap ist kein allgemeines Verbot zusätzlicher Geschäftsdaten.

Der Schutz bezieht sich auf Informationsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie.

Er beseitigt nicht automatisch andere gesetzliche, vertragliche oder freiwillige Informationsbeziehungen.

NICHT AUTOMATISCH Due Diligence

Andere gesetzliche Sorgfaltspflichten können eigene Informationsanforderungen begründen.

NICHT AUTOMATISCH Risk Management

Banken oder Unternehmen können Informationen aus anderen legitimen Risikozwecken benötigen.

NICHT AUTOMATISCH Vertragsanforderungen

Vertragliche Informationspflichten sind gesondert zu beurteilen.

MÖGLICH Freiwillige Weitergabe

Geschützte Unternehmen dürfen zusätzliche Informationen freiwillig bereitstellen.

Der freiwillige Standard verlangt keine verpflichtende Assurance.

Um die Kosten für freiwillig berichtende Unternehmen gering zu halten, verlangt die Verordnung keine externe Prüfung der nach dem freiwilligen Standard berichteten Informationen.

WICHTIGE TRENNUNG Keine Assurance-Pflicht bedeutet nicht „keine Nachweisqualität erforderlich“.

Informationen sollten weiterhin relevant, verlässlich, verständlich, vergleichbar und nachvollziehbar sein.

Unternehmensinventar und Planedo-Wirkung beantworten unterschiedliche Fragen.

B3 verlangt unter anderem Informationen zum Energieverbrauch und zu absoluten Treibhausgasemissionen.

Planedo validiert dagegen eine konkrete Wirkungsdifferenz gegenüber einer geeigneten Baseline.

ABGRENZUNG GHG Inventory ≠ Impact Delta.

Eine Planedo-validierte CO₂e-Reduktion ersetzt deshalb nicht die unternehmensweite Scope-1- und Scope-2-Ermittlung für B3.

Ziel, Maßnahme und realisierte Wirkung bleiben getrennte Ebenen.

C3 behandelt unter anderem Treibhausgasreduktionsziele, Basisjahr, Zieljahr und zentrale Maßnahmen zur Zielerreichung.

Eine Planedo-validierte Wirkung kann später ein tatsächliches Ergebnis einer Maßnahme dokumentieren.

Klimaziel Maßnahme prognostizierte Wirkung validierte Realwirkung
PLANEDO-PRINZIP Projected Effect ≠ Realized Effect.

Wasserdaten müssen physisch eindeutig bleiben.

Der freiwillige Standard enthält Angaben zur Wasserentnahme und unter bestimmten Voraussetzungen zum Wasserverbrauch.

Planedo trennt fachlich unter anderem Entnahme, Verbrauch, Einleitung, Wiederverwendung und Rezirkulation.

METHODIK Withdrawal ≠ Consumption.

Ein validierter Planedo-Wasserclaim kann deshalb nur dann in einen VSME-Datenpunkt einfließen, wenn Definition und Reportinganforderung tatsächlich zusammenpassen.

Standortinformation und Biodiversitätswirkung sind nicht identisch.

VSME enthält Biodiversitätsinformationen auf Unternehmensebene.

Eine Planedo-Biodiversitätsvalidierung beantwortet dagegen eine konkrete Wirkungsaussage innerhalb eines bestimmten fachlichen Wirkungspfads.

CLAIM-GRENZE Standort in sensiblem Gebiet ≠ gemessener Biodiversitätsverlust oder -gewinn.

Kreislaufwirtschaft sollte auf realen Materialflüssen beruhen.

B7 umfasst unter anderem Kreislaufwirtschaft, Abfall und Materialflüsse.

Planedo kann konkrete Kreislaufwirkungen wie Reuse, Repair, Refurbishment, Recycling oder Secondary Material Use getrennt validieren.

AUSSAGEGRENZE Circularity Fact ≠ automatisch Climate Effect.

Planedo-Daten können Reportingbausteine liefern — aber nur mit passender Definition.

01
Canonical Effect Fact

Fachlich freigegebene und versionierte Wirkungsinformation.

02
Applicability

Prüfung, ob die Planedo-Information tatsächlich zur VSME-Anforderung passt.

03
Mapping

Zuordnung zur vorgesehenen Reportingposition.

04
Unternehmenskontext

Ergänzung um die übrigen erforderlichen VSME-Unternehmensinformationen.

05
VSME-Bericht

Zusammenführung im gewählten Basic- oder Comprehensive-Rahmen.

ARCHITEKTUR Reporting Mapping darf den freigegebenen Wirkungsfakt nicht verändern.

Gerade in der Wertschöpfungskette kann standardisierte Evidenz wertvoll werden.

Kleinere Unternehmen erhalten häufig Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern.

Ein strukturierter Standard reduziert die Notwendigkeit, dieselben Informationen immer wieder in unterschiedlichen Fragebogenformaten aufzubereiten.

PLANEDO-MEHRWERT Nachweisbare Wirkung kann entlang einer Lieferkette wiederverwendbar dokumentiert werden.

Effect-ID, realer Vorgang, Evidence, Attribution und validierte Wirkung bleiben dabei voneinander unterscheidbar.

Reporting verlangt nicht automatisch dieselbe Evidenztiefe wie eine Wirkungsvalidierung.

Ein VSME-Datenpunkt kann je nach Anforderung eine Unternehmenskennzahl, eine qualitative Angabe, eine Schätzung oder andere geeignete Information darstellen.

Eine Planedo-Wirkungsvalidierung prüft dagegen einen konkreten Umweltclaim und seine fachliche Grundlage.

NICHT GLEICHSETZEN VSME-Datenpunkt ≠ automatisch validierte Umweltwirkung.

Die jeweilige Datenqualität und Aussagefunktion muss erkennbar bleiben.

Die wiederholte Verwendung eines Datenpunkts erzeugt keine neue physische Wirkung.

Dieselbe validierte Wirkung kann im eigenen VSME-Bericht, in einem Kundenfragebogen oder in einem Finanzierungskontext sichtbar werden.

Diese unterschiedlichen Darstellungen erzeugen keinen zusätzlichen Umwelteffekt.

PLANEDO-PRINZIP Reporting Visibility ≠ New Physical Effect.

Planedo ersetzt keinen vollständigen VSME-Bericht.

KEIN VOLLBERICHT Wirkungsdaten ≠ Unternehmensbericht

Personal-, Governance- und allgemeine Unternehmensinformationen müssen zusätzlich erhoben werden.

KEINE INVENTARBILANZ Impact ≠ GHG Inventory

Planedo-Wirkung ersetzt keine vollständige Treibhausgasbilanz.

KEINE COMPLIANCE-ZUSAGE Mapping ≠ VSME-Konformität

Einzelne Datenpunkte begründen keine vollständige Standardkonformität.

KEINE ASSURANCE Validierung ≠ Abschlussprüfung

Planedo-Wirkungsvalidierung ist keine externe Assurance des gesamten VSME-Berichts.

KEINE RISIKOANALYSE Wirkung ≠ Climate Risk

Eine validierte Klimawirkung ersetzt keine C4-Klimarisikoanalyse.

KEINE RECHTSBERATUNG Anwendbarkeit separat prüfen

Das Unternehmen verantwortet die Anwendung des Standards auf seinen konkreten Fall.

Ein KMU nutzt Planedo-Wirkungsdaten innerhalb seines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts.

Ein mittelständisches Unternehmen hat eine reale technische Maßnahme umgesetzt und ihre positive Klimawirkung vollständig validieren lassen.

01
VSME-Grunddaten

Das Unternehmen erstellt seine allgemeinen Unternehmens- und Nachhaltigkeitsinformationen.

02
Planedo-Wirkung

Eine konkrete Klimawirkung ist mit Evidence, Baseline und Methodik validiert.

03
Mapping prüfen

Das Unternehmen prüft, für welche VSME-Angabe die Information relevant ist.

04
Reporting

Die Wirkung wird in ihren richtigen Unternehmenskontext eingebettet.

05
Wiederverwendung

Dieselbe nachvollziehbare Grundlage kann für zulässige Kunden- oder Finanzierungskontexte erneut verwendet werden.

Der fachliche Wirkungsfakt bleibt unverändert.

Unterschiedliche Reports oder Datenanforderungen erzeugen keine neue Umweltwirkung und keine neue Planedo-Kapazität.

Der freiwillige Standard ist auf Wiederverwendbarkeit ausgelegt.

Die EU-Regelung und EFRAG unterstützen eine zunehmend digitale Aufbereitung der freiwilligen Nachhaltigkeitsinformationen.

EFRAG stellt hierzu unter anderem einen Knowledge Hub, Templates und digitale Hilfsmittel bereit.

PLANEDO-ANSATZ Daten einmal fachlich sauber erzeugen — anschließend kontrolliert weiterverwenden.

Freiwilliges Reporting und Wirkungsdaten im Zusammenhang.

RECHTSRAHMEN CSRD

Pflichtbereich und europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung.

STANDARDS ESRS

Standards für verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung.

ÜBERBLICK CSRD, ESRS & VSME

Pflicht, Standard und freiwilliges Reporting im Zusammenhang.

VALIDIERUNG MRV & Validierung

Die fachliche Grundlage belastbarer Wirkungsdaten.

DATEN Evidenz & Datenqualität

Herkunft und Aussagekraft der verwendeten Informationen.

INTEGRITÄT Attribution & Doppelzählung

Wirkungslinie, Begünstigung und Wiederverwendung.

Öffentliche europäische und Planedo-Grundlagen.

EU Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560

Aktueller freiwilliger europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard und Value Chain Cap. EUR-Lex öffnen →

EU Richtlinie (EU) 2026/470

Rechtsgrundlage für den freiwilligen Standard und die Begrenzung von Informationsanforderungen innerhalb der CSRD-Wertschöpfungskette. EUR-Lex öffnen →

EFRAG VSME Knowledge Hub

Anwendungshilfen, Erläuterungen und digitale Reportingwerkzeuge. EFRAG Knowledge Hub öffnen →

PLANEDO Controlled Knowledge · Public Edition 1.1

Fachliche Grundlage zu Evidence, Methodik, Umweltwirkung, Multi-Impact und Reportinggrenzen. Deutsche Ausgabe öffnen →

Regulatorischer Bezug ist keine regulatorische Anerkennung.

Planedo kann den freiwilligen Standard als Reportingbezug verwenden. Daraus folgt weder eine Zertifizierung noch eine Anerkennung oder Empfehlung von Planedo durch EU-Institutionen oder EFRAG.

Dokumentstand.

DOKUMENT VSME
KATEGORIE Regulierung & Reporting
ARTIKELVERSION 0.1
STAND 22.09.2026
EU-STANDARD Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560
INKRAFTTRETEN 24.09.2026
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