Freiwillig berichten. Strukturiert antworten. Datenanforderungen begrenzen.
Der freiwillige europäische Nachhaltigkeitsstandard ermöglicht Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung eine einheitliche, proportionale Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Er soll insbesondere die Informationsbedürfnisse von Geschäftskunden, Banken und Investoren besser strukturieren und gleichzeitig vermeiden, dass kleinere Unternehmen mit immer neuen Nachhaltigkeitsfragebögen konfrontiert werden.
Planedo kann einzelne Umweltwirkungsinformationen mit Evidence, Methodik, Zeitraum und Herkunft verbinden. Der VSME-Bericht setzt diese Informationen anschließend in den Unternehmenskontext.
Seit September 2026 besitzt der freiwillige Standard eine neue europäische Rechtsgrundlage.
Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard wurde zunächst mit der Empfehlung (EU) 2025/1710 der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Die Richtlinie (EU) 2026/470 verankerte anschließend den freiwilligen Standard und den Value Chain Cap in der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 vom 3. Juli 2026 wurde der aktuelle Standard als unmittelbar geltender europäischer Rechtsakt beschlossen.
Inkrafttreten: 24.09.2026
Der Value Chain Cap nach Artikel 3 gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Die 2025er VSME-Empfehlung war der Ausgangspunkt.
Die Kommission hatte den freiwilligen Standard im Juli 2025 zunächst als Empfehlung veröffentlicht.
Die neue Delegierte Verordnung von 2026 baut ausdrücklich auf diesem Standard auf und behält seine modulare Grundstruktur bei.
Mit Inkrafttreten der Delegierten Verordnung soll die Empfehlung (EU) 2025/1710 keine eigenständige rechtliche Wirkung mehr entfalten.
„VSME“ bleibt als etablierte Kurzbezeichnung für den freiwilligen europäischen Nachhaltigkeitsstandard gebräuchlich. Die Verordnung selbst spricht vom „sustainability reporting standard for voluntary use“.
Der Standard richtet sich an Unternehmen außerhalb der verpflichtenden CSRD-Berichterstattung.
Unternehmen, die nicht den verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach der Rechnungslegungsrichtlinie unterliegen, können den Standard freiwillig verwenden.
Der Standard selbst ist insbesondere auf Unternehmen ausgerichtet, die am Bilanzstichtag während des vorangegangenen Geschäftsjahres durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte hatten.
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten enthält der Standard zusätzliche Erleichterungen.
Ein proportionaler Rahmen für wiederkehrende Nachhaltigkeitsinformationen.
Diese Unternehmen werden im CSRD-Kontext durch den Value Chain Cap geschützt.
VSME soll mehrere Informationsbedürfnisse mit einem gemeinsamen Rahmen bedienen.
Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden innerhalb der Lieferkette.
Standardisierte Informationen zur Nachhaltigkeits- und Risikoeinordnung.
Nachhaltigkeitsfragen strukturiert erfassen und entwickeln.
Nachhaltigkeitsrisiken und betriebliche Herausforderungen früher erkennen.
Der Standard besitzt zwei aufeinander aufbauende Module.
Allgemeine Angaben sowie grundlegende Umwelt-, Sozial- und Governanceinformationen. Zielansatz für Kleinstunternehmen und Mindestgrundlage für andere Anwender.
Zusätzliche Informationen insbesondere für Banken, Investoren und größere Geschäftskunden.
Das Basic Module ist Voraussetzung für die Anwendung des Comprehensive Module.
Entscheidet sich ein Unternehmen für eine Moduloption, ist das gewählte Modul grundsätzlich vollständig anzuwenden. „If applicable“-Angaben werden nur berichtet, wenn die bezeichneten Umstände tatsächlich vorliegen.
Elf Disclosure-Bereiche bilden die Grundstruktur.
Berichtsoption, Reportingbasis und grundlegende Unternehmensinformationen.
Nachhaltigkeitspraktiken, Richtlinien und geplante Initiativen.
Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen.
Relevante Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden.
Biodiversitätsbezogene Unternehmensinformationen.
Wasserentnahme und gegebenenfalls Wasserverbrauch.
Materialflüsse, Kreislaufwirtschaft und Abfälle.
Grundlegende Merkmale der eigenen Beschäftigten.
Arbeitsunfälle, Sicherheit und Gesundheit.
Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung.
Verurteilungen und Geldbußen im Zusammenhang mit Korruption und Bestechung.
Das Comprehensive Module vertieft die Informationsbedürfnisse von Geschäftspartnern.
Geschäftsmodell, Märkte, Produkte und wesentliche Geschäftsbeziehungen.
Vertiefte Beschreibung von Nachhaltigkeitspraktiken, Richtlinien und Initiativen.
Klimaziele, Basisjahr, Zieljahr und Transformationsmaßnahmen.
Physische und transitorische Klimarisiken.
Ergänzende Merkmale der Belegschaft.
Menschenrechtsrichtlinien und Beschwerdeverfahren.
Bestätigte schwerwiegende menschenrechtliche Vorfälle.
Umsätze aus bestimmten Tätigkeiten und relevante Ausschlusskriterien.
Geschlechterverhältnis im Leitungs- beziehungsweise Governanceorgan.
Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten enthält der Standard zusätzliche Entlastungen.
Bestimmte Datenpunkte, die für größere Anwender des freiwilligen Standards erforderlich sind, sind bei Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten freiwillig.
Damit berücksichtigt der Standard ausdrücklich, dass ein sehr kleines Unternehmen andere Datenerhebungs- und Reportingkapazitäten besitzt als ein Unternehmen mit mehreren hundert Beschäftigten.
Der Standard begrenzt bestimmte CSRD-Datenanforderungen an kleinere Unternehmen.
Der Value Chain Cap schützt Unternehmen, die durchschnittlich nicht mehr als 1.000 Beschäftigte haben.
CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung von diesen geschützten Unternehmen grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über die gesetzlich festgelegte Obergrenze hinausgehen.
Welche Datenpunkte von dieser Grenze erfasst werden, legt Anhang II der Delegierten Verordnung fest.
Der Value Chain Cap ist kein allgemeines Verbot zusätzlicher Geschäftsdaten.
Der Schutz bezieht sich auf Informationsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der europäischen Rechnungslegungsrichtlinie.
Er beseitigt nicht automatisch andere gesetzliche, vertragliche oder freiwillige Informationsbeziehungen.
Andere gesetzliche Sorgfaltspflichten können eigene Informationsanforderungen begründen.
Banken oder Unternehmen können Informationen aus anderen legitimen Risikozwecken benötigen.
Vertragliche Informationspflichten sind gesondert zu beurteilen.
Geschützte Unternehmen dürfen zusätzliche Informationen freiwillig bereitstellen.
Der freiwillige Standard verlangt keine verpflichtende Assurance.
Um die Kosten für freiwillig berichtende Unternehmen gering zu halten, verlangt die Verordnung keine externe Prüfung der nach dem freiwilligen Standard berichteten Informationen.
Informationen sollten weiterhin relevant, verlässlich, verständlich, vergleichbar und nachvollziehbar sein.
Unternehmensinventar und Planedo-Wirkung beantworten unterschiedliche Fragen.
B3 verlangt unter anderem Informationen zum Energieverbrauch und zu absoluten Treibhausgasemissionen.
Planedo validiert dagegen eine konkrete Wirkungsdifferenz gegenüber einer geeigneten Baseline.
Eine Planedo-validierte CO₂e-Reduktion ersetzt deshalb nicht die unternehmensweite Scope-1- und Scope-2-Ermittlung für B3.
Ziel, Maßnahme und realisierte Wirkung bleiben getrennte Ebenen.
C3 behandelt unter anderem Treibhausgasreduktionsziele, Basisjahr, Zieljahr und zentrale Maßnahmen zur Zielerreichung.
Eine Planedo-validierte Wirkung kann später ein tatsächliches Ergebnis einer Maßnahme dokumentieren.
Wasserdaten müssen physisch eindeutig bleiben.
Der freiwillige Standard enthält Angaben zur Wasserentnahme und unter bestimmten Voraussetzungen zum Wasserverbrauch.
Planedo trennt fachlich unter anderem Entnahme, Verbrauch, Einleitung, Wiederverwendung und Rezirkulation.
Ein validierter Planedo-Wasserclaim kann deshalb nur dann in einen VSME-Datenpunkt einfließen, wenn Definition und Reportinganforderung tatsächlich zusammenpassen.
Standortinformation und Biodiversitätswirkung sind nicht identisch.
VSME enthält Biodiversitätsinformationen auf Unternehmensebene.
Eine Planedo-Biodiversitätsvalidierung beantwortet dagegen eine konkrete Wirkungsaussage innerhalb eines bestimmten fachlichen Wirkungspfads.
Kreislaufwirtschaft sollte auf realen Materialflüssen beruhen.
B7 umfasst unter anderem Kreislaufwirtschaft, Abfall und Materialflüsse.
Planedo kann konkrete Kreislaufwirkungen wie Reuse, Repair, Refurbishment, Recycling oder Secondary Material Use getrennt validieren.
Planedo-Daten können Reportingbausteine liefern — aber nur mit passender Definition.
Fachlich freigegebene und versionierte Wirkungsinformation.
Prüfung, ob die Planedo-Information tatsächlich zur VSME-Anforderung passt.
Zuordnung zur vorgesehenen Reportingposition.
Ergänzung um die übrigen erforderlichen VSME-Unternehmensinformationen.
Zusammenführung im gewählten Basic- oder Comprehensive-Rahmen.
Gerade in der Wertschöpfungskette kann standardisierte Evidenz wertvoll werden.
Kleinere Unternehmen erhalten häufig Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden, Banken oder anderen Geschäftspartnern.
Ein strukturierter Standard reduziert die Notwendigkeit, dieselben Informationen immer wieder in unterschiedlichen Fragebogenformaten aufzubereiten.
Effect-ID, realer Vorgang, Evidence, Attribution und validierte Wirkung bleiben dabei voneinander unterscheidbar.
Reporting verlangt nicht automatisch dieselbe Evidenztiefe wie eine Wirkungsvalidierung.
Ein VSME-Datenpunkt kann je nach Anforderung eine Unternehmenskennzahl, eine qualitative Angabe, eine Schätzung oder andere geeignete Information darstellen.
Eine Planedo-Wirkungsvalidierung prüft dagegen einen konkreten Umweltclaim und seine fachliche Grundlage.
Die jeweilige Datenqualität und Aussagefunktion muss erkennbar bleiben.
Die wiederholte Verwendung eines Datenpunkts erzeugt keine neue physische Wirkung.
Dieselbe validierte Wirkung kann im eigenen VSME-Bericht, in einem Kundenfragebogen oder in einem Finanzierungskontext sichtbar werden.
Diese unterschiedlichen Darstellungen erzeugen keinen zusätzlichen Umwelteffekt.
Planedo ersetzt keinen vollständigen VSME-Bericht.
Personal-, Governance- und allgemeine Unternehmensinformationen müssen zusätzlich erhoben werden.
Planedo-Wirkung ersetzt keine vollständige Treibhausgasbilanz.
Einzelne Datenpunkte begründen keine vollständige Standardkonformität.
Planedo-Wirkungsvalidierung ist keine externe Assurance des gesamten VSME-Berichts.
Eine validierte Klimawirkung ersetzt keine C4-Klimarisikoanalyse.
Das Unternehmen verantwortet die Anwendung des Standards auf seinen konkreten Fall.
Ein KMU nutzt Planedo-Wirkungsdaten innerhalb seines freiwilligen Nachhaltigkeitsberichts.
Ein mittelständisches Unternehmen hat eine reale technische Maßnahme umgesetzt und ihre positive Klimawirkung vollständig validieren lassen.
Das Unternehmen erstellt seine allgemeinen Unternehmens- und Nachhaltigkeitsinformationen.
Eine konkrete Klimawirkung ist mit Evidence, Baseline und Methodik validiert.
Das Unternehmen prüft, für welche VSME-Angabe die Information relevant ist.
Die Wirkung wird in ihren richtigen Unternehmenskontext eingebettet.
Dieselbe nachvollziehbare Grundlage kann für zulässige Kunden- oder Finanzierungskontexte erneut verwendet werden.
Unterschiedliche Reports oder Datenanforderungen erzeugen keine neue Umweltwirkung und keine neue Planedo-Kapazität.
Der freiwillige Standard ist auf Wiederverwendbarkeit ausgelegt.
Die EU-Regelung und EFRAG unterstützen eine zunehmend digitale Aufbereitung der freiwilligen Nachhaltigkeitsinformationen.
EFRAG stellt hierzu unter anderem einen Knowledge Hub, Templates und digitale Hilfsmittel bereit.
Freiwilliges Reporting und Wirkungsdaten im Zusammenhang.
Öffentliche europäische und Planedo-Grundlagen.
Aktueller freiwilliger europäischer Nachhaltigkeitsberichtsstandard und Value Chain Cap. EUR-Lex öffnen →
Rechtsgrundlage für den freiwilligen Standard und die Begrenzung von Informationsanforderungen innerhalb der CSRD-Wertschöpfungskette. EUR-Lex öffnen →
Anwendungshilfen, Erläuterungen und digitale Reportingwerkzeuge. EFRAG Knowledge Hub öffnen →
Fachliche Grundlage zu Evidence, Methodik, Umweltwirkung, Multi-Impact und Reportinggrenzen. Deutsche Ausgabe öffnen →
Planedo kann den freiwilligen Standard als Reportingbezug verwenden. Daraus folgt weder eine Zertifizierung noch eine Anerkennung oder Empfehlung von Planedo durch EU-Institutionen oder EFRAG.